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Anträge für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen, d. h. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW, können beim BAFA eingereicht werden. Die neuen Konditionen gelten für Anträge, die ab dem 1. Januar 2015 beim BAFA eingegangen sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht, die einen Überblick zu den zuschussfähigen Anlagen sowie zur Höhe der Förderung gibt.
Das Antragsformular und wichtige Hinweise zum Antragsverfahren sind zusammen mit der novellierten Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf der Internetseite des BAFA verfügbar.
Informationen zur Stromvergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz können dort unter dem Stichpunkt Kraft-Wärme-Kopplung abgerufen werden. Die Stromvergütung kann über das elektronische Anzeigeverfahren in Anspruch genommen werden.
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