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Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Bis 30. September 2016 können Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Sportvereine und weitere Einrichtungen ihre Förderanträge beim Projektträger Jülich stellen. Zusätzliche Antragsfenster sind vom 1. Januar bis 31. März 2017 und vom 1. Juli 2017 bis 30. September 2017 geöffnet. Bei Fragen zu Förderanträgen im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) können sich Kommunen und andere Interessierte an die Beratungshotline des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter (030) 39001-170 wenden.
Die aktuellen Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie sowie ausführliche Merkblätter finden Sie unter www.klimaschutz.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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