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Bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur zum KfW-Effizienzhaus 55 erhöht sich der Zuschuss auf 17,5 %, bei der Sanierung zum Effizienzhaus 70 steigt er auf 12,5 % des KfW-Kreditbetrags. Die Änderung betrifft alle Zusagen ab 1. Juni 2014. Informationen zu Anträgen, die der KfW bereits vorliegen, finden Sie im Kommunal-Newsletter der KfW.
Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen wurde die Möglichkeit von Teilsanierungen klarer geregelt und das Programmblatt angepasst.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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