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Die KfW meldete am vergangenen Freitag verbesserte Kredit-Bedingungen für den KfW-Schnellkredit 2020, den KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit.
Um diesen Kredit zu erhalten, müssen Unternehmen im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 (oder ab Markteintritt, sollte Zeitraum kürzer sein) Gewinn erwirtschaftet haben. Das bedeutet, dass es ab sofort genügt, wenn im Jahr 2019 Gewinn erzielt wurde.
Ab dem 22.04.2020 gelten diese Änderungen:
Weitere Details finden Sie unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.17-04-2020.844996
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