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Die Änderung betrifft alle Zusagen ab 1. Juni 2014. Über bereits gestellte Anträge informiert die KfW-Information für Multiplikatoren.
Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen wurde die Möglichkeit von Teilsanierungen klarer geregelt und das Programmmerkblatt entsprechend angepasst.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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