Gefördert werden unter anderem:
- Einstiegsberatungen zum kommunalen Klimaschutz
- das Erstellen von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten
- das Schaffen einer Stelle für das Klimaschutzmanagement und die Förderung einer ausgewählten Maßnahme
- die Einführung von Energiesparmodellen in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten und
- die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen.
Die Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen umfasst neben der Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung durch LED beispielsweise auch Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren sowie den Austausch von Elektrogeräten in Kindertagesstätten, Schul- und Lehrküchen. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität gefördert. Hierzu zählen u.a. die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen und Radabstellanlagen, die Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Radverkehr, die Ergänzung vorhandener Radwegenetze und die LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege.
Anträge können seit 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September 2018 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Weitere Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie