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Gemeinsam mit den Architektenkammern und dem BDA hat die DGNB im Frühjahr einen Prozess gestartet, bei dem es darum ging, wie sich das auf messbaren Faktoren beruhende DGNB System und die weitgehend nur qualitativ zu bewertende Gestaltqualität eines Gebäudes miteinander in Einklang bringen lassen. Zahlreiche Experten wurden eingeladen, einen Lösungsansatz zu erarbeiten. DGNB Vizepräsident Martin Haas: „Dies waren nicht nur Fachleute aus dem Kreis der DGNB Mitglieder, sondern auch Externe. Nicht nur DGNB-nahe Experten, sondern auch Zertifizierungs-Kritiker. Nicht allein Architekten, sondern auch Stadtplaner und Ingenieure.“
Herausgekommen ist ein zweistufiger Ansatz, der einerseits diejenigen belohnen soll, die in der Gebäudeumsetzung eine hervorragende gestalterische und baukulturelle Qualität erzielt haben. Andererseits will die DGNB die Auseinandersetzung mit gestalterischen Fragestellungen zu einem frühen Planungszeitpunkt fördern und über projektspezifische Handlungsempfehlungen positive Impulse setzen.
Die qualitative Bewertung basiert auf fünf Kriterien. Hier zählen die „Angemessenheit“, bei der die Zeitlosigkeit der Architektur im Vordergrund steht, sowie der „Kontext“, mit dem unter anderem die städtebauliche Einbindung in die Nachbarschaft und der Umgang mit Freiflächen betrachtet werden. Aspekte wie Proportion, Komposition und die Gesamtanmutung fallen in den Bereich „Gestalt“. Beim Kriterium „Konstruktion“ werden das Tragwerk, die Umsetzung von Details, die Materialität wie auch die Farbgebung betrachtet. Beim „Grundriss“ fließen sowohl Form und Flexibilität, als auch funktionale Aspekte in die Bewertung mit ein.
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