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Mit der neuen Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) wird die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen verstärkt und ausgebaut. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie setzen auch Maßnahmen aus dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sowie niederschwellige Klimaschutzmaßnahmen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung um.
Anträge können bis 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Zeiträume für die Antragstellung sind vom 1. Juli bis 30. September 2016 sowie im Jahr 2017 vorgesehen.
Im Auftrag des BMUB steht das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) den Kommunen mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 als Ansprechpartner zur Verfügung. Informationen zum Antragsverfahren sind beim Projektträger Jülich zu finden, zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de.
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