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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, sieht die Einführung von Ausschreibungsverfahren für Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen vor. Der Verband bemängelt, dass damit vor allem kleinere Projekte und Bürgerenergieanlagen benachteiligt werden. Er fordert die Bundesregierung auf, die eigenen Klimaschutzziele ernst zu nehmen und die Erneuerbaren nicht auszubremsen. „Es geht uns um Klima- aber auch um Vertrauensschutz“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE. „Die geplante Einmalabsenkung der Vergütung greift in bestehende Projekte ein, damit werden vor allem Standorte in Süddeutschland und kleinere Bürgerprojekte gefährdet. Zudem senkt die Bundesregierung die mit den Ländern vereinbarte Ausbaumenge durch die Hintertür. Im Gegensatz zur geltenden Rechtslage in der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) fehlt im jetzigen EEG-Entwurf eine Regelung, nach der bezuschlagte, aber nicht realisierte Ausbaumengen in der nächsten Runde neu ausgeschrieben werden. Dies wird nach eigenen Berechnungen der Bundesregierung zu einer Absenkung des Ausbaus um mindestens 10 % oder 280 MW führen“, so Falk. Zudem sei fraglich, ob die Realisierungsquote von 90 % tatsächlich erreicht werden kann, das werde sich erst nach Vollendung der ersten Ausschreibungsperiode überprüfen lassen. „Auch misstraut die Bundesregierung massiv der Bürgerenergie, wenn Mieterstrom und Eigenverbrauch zusätzlich belastet und besteuert werden sollen“, sagt Falk.
Der BEE fordert, auch im neuen EEG eine entsprechende Regelung wie in der FFAV § 4 mit aufzunehmen, nur dann könne sichergestellt werden, dass das im EEG festgelegte Ausbauziel auch tatsächlich erreicht werden kann.
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