Sie befinden sich hier: >>
Schornsteinfegernews - Übersicht
>>
News
ms-schornsteintechnik
Michael Scheibner
Schornsteinfegermeister, Kaminbauer,
Fachkraft Rauchwarnmelder, Gebäudeenergieberater (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit
Login
Home
Der Schornsteinfeger
Aufgaben
Orts- und Straßenliste
über uns
Kontaktformular
AGB
Impressum
Datenschutz
Anfahrt
Der Schornsteinfegerbetrieb
Dienstleistungen
Schornsteinbau
Beratung
Sicherheit
Brandsicherheit
Rauchmelder
Umweltschutz
Energieausweis
Informationen & Aktuelles
Gesetze und Verordnungen
Login
Anmelden
zurück
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe - Typenprüfung
26.06.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sicherlich haben Sie schon gehört oder gelesen, dass die Bundesimmissionsschutzverordnung novelliert wurde. Das neue Gesetz gilt seit dem 22.03.2010 und ist insbesondere im Bereich der Feinstaubemissionen verschärft worden. Geregelt wird hier, unter welchen Bedingungen Privatpersonen und Gewerbetreibende kleine und mittlere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Holz, Getreide, Stroh, Torf und Kohle) aufstellen und betreiben dürfen.
Ich als Bezirksschornsteinfegermeister bin von der Regierung verpflichtet worden eine sogenannte Typenprüfung an allen Kaminöfen, Heizkaminen und Kachelöfen in dem von mir verwalteten Bezirk bis spätestens 31.12.2012 durchzuführen.
Bei dieser Typenprüfung müssen folgende Daten soweit möglich festgestellt werden:
Hersteller der Feuerstätte?
;
Typenbezeichnung der Feuerstätte?
;
Herstelljahr oder wenn nicht mehr nachweisbar, das Einbaudatum der Feuerstätte?
;
Manchmal ist es auch möglich noch den Wirkungsgrad, den CO Ausstoß und den Feinstaubausstoß anhand des Typenschildes festzustellen.
Hilfreich sind auch Prüfbescheinigungen wie z.B. DINplus oder BimSchV Grenzwert der Stufe1oder 2, erfüllen des Münchner Abkommens…
Mit diesen Daten muss ich festlegen wie lange Ihre Feuerstätte noch betrieben werden darf oder ob sie keiner Einschränkung unterliegt.
Es gibt sicher Feuerungsanlagen, die hohe Schadstoffe emittieren, aber auch welche, die bereits heute die geforderten Grenzwerte (1.BimSchV Stufe 1) einhalten.
Der Betreiber muss gemäß novellierter 1.BImSchV nachweisen, dass seine Feuerungsanlage die Grenzwerte einhält. Dazu hat er mehrere Möglichkeiten.
Er kann eine Bescheinigung des Herstellers vorweisen, die zeigt, dass der Typ der Feuerungsanlage die Grenzwerte auf dem Prüfstand einhält.
Er kann vor Ort durch eine Messung prüfen lassen, ob seine Feuerungsanlage die Grenzwerte einhält.
Er kann nachträglich einen Filter zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik einbauen.
Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen, die diesen Anforderungen entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Die restlichen Einzelraumfeuerungsanlagen unterliegen einem lang angelegtem Austauschprogramm.
Der Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen. Erst wenn die vorgenannten Alternativen nicht greifen, unterliegen Einzelraumfeuerungsanlagen einem langfristig angelegten Austauschprogramm zwischen dem Ende des Jahres 2014 und dem Ende des Jahres 2024. Den Betreibern wird also genügend Zeit für die individuelle Planung gelassen.
Wie lange Sie die Feuerstätte noch betreiben können erfahren Sie von mir oder meinem Mitarbeiter sobald mir die nötigen Daten vorliegen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schornsteinfegerbetrieb
Energienews
10. Dezember 2020
EEG-Messpflicht: Fristversäumnisse sind vorprogrammiert
9. Dezember 2020
Fachverband warnt vor Bastel-Lüftung gegen Corona
8. Dezember 2020
Studie bewertet Trends in Bürogebäuden der Zukunft
7. Dezember 2020
Verbände geben Tipps zum Weiterbetrieb alter PV-Anlagen
6. Dezember 2020
Vorarlberg: 48 e5-Gemeinden setzen auf Energieeffizienz
alle News
Schornsteinfeger - Infos
26. Juni 2013
Die freie Wahl des Schornsteinfegers
26. Juni 2013
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe - Typenprüfung
3. Mai 2013
Die neue Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO
29. Mai 2012
Mit dem Hydraulischen Abgleich die Umwelt schonen
29. Mai 2012
Schornsteinfeger helfen Energie sparen
weitere News
Links
ZIV Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
LIV Baden- Württemberg
LIV Brandenburg
LIV Bremen/ Bremerhaven
LIV Hessen
weitere Links
Login
|
Kontakt
|
Impressum
|
Datenschutzerklärung
|
Anfahrt
|
AGB
|
Sitemap
×