Die freie Wahl des Schornsteinfegers

26.06.2013


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
 
seit dem 01.01.2010 wurden die Schornsteinfegertätigkeiten in einer bundeseinheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt. Die Gebühren wurden für die entsprechenden Arbeiten angepasst. Zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage wird alle 3-4 Jahre (also 2 mal in der Amtszeit von 7 Jahren), eine Feuerstättenschau durchgeführt. Hier wird ergänzend zu den Kehr- und Überprüfungstätigkeiten die gesamte Feuerungsanlage visuell auf Brand- und Betriebssicherheit geprüft.
Die für die Feuerstättenschau anfallenden Gebühren werden in dem Jahr der Durchführung in Rechnung gestellt.
Im Anschluss an die Feuerstättenschau muss der Schornsteinfeger einen vom Gesetzgeber vorgegebenen Feuerstättenbescheid ausstellen. Hier ist festgehalten, welche Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.
Die Durchführung der Feuerstättenschau und die Ausstellung des Feuerstättenbescheides sind kostenpflichtige Leistungen und dürfen nur von dem Ihnen zugeteilten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerbetrieb durchgeführt werden. (Dies gilt im Übrigen auch für Abnahmetätigkeiten an neuen oder wesentlich geänderten Feuerungsanlagen.)

Für die nicht hoheitlichen Aufgaben (wie z.B. „Messen und Fegen“) können Sie, seit dem 01.01.2013, jeden einschlägigen Schornsteinfegerbetrieb mit Eintragung in die Handwerksrolle beauftragen. Sie müssen dann als Hauseigentümer die Termine, welche im Feuerstättenbescheid festgelegt sind überwachen und einhalten.

Möchten Sie unserem Betrieb weiterhin treu bleiben, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern – wir kommen ganz automatisch und unverbindlich zu den vorgeschriebenen Terminen bei Ihnen vorbei. So brauchen Sie sich, wie gewohnt, um keine Termineinhaltung zu kümmern.

Möchten Sie einen anderen Betrieb für die nicht hoheitlichen Tätigkeiten beauftragen, möchte ich Sie bitten uns vorher Bescheid zu geben.

Die Termine, welche im Feuerstättenbescheid festgelegt sind, müssen zwingend eingehalten werden.


Für weitere Fragen oder fachkundige Beratungen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schornsteinfegermeisterbetrieb
 
Michael Scheibner